Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Haben Sie sich schon einmal Gedanken über eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht gemacht?
Nein?
Das sollten Sie unbedingt tun.
Die Vorsorgevollmacht gibt einer von ihnen eingesetzten Vertrauensperson die Handlungsfähigkeit im Falle ihrer Geschäftsunfähigkeit. Haben Sie nichts geregelt, wird nötigenfalls vom Betreuungsgericht (irgend-) jemand bestimmt.
Die Patientenverfügung wiederum enthält ihre Wünsche für die (Nicht-) Behandlung im Endstadium des Lebens.
Wir erstellen ihre individuell angepasste Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung durch einen Fachanwalt für Erbrecht.
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