PartGmbB für Ärzte
Ärzte in Gemeinschaftspraxis in Niedersachsen sollten ernsthaft über einen Rechtsformwechsel zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) nachdenken.
Ihre Vorteile:
Keine persönliche Haftung mehr für fehlerhafte Berufsausübung, weder für eigene, noch für Fehler ihres Kollegen.
Viele Ärzte machen sich gar nicht bewusst, dass Sie in einer Gemeinschaftspraxis grundsätzlich auch für Fehler ihrer Kollegen persönlich haften.
Diese Haftung können sie mit der Rechtsform der PartGmbB seit 2016 in Niedersachsen komplett ausschließen.
Warten Sie nicht bis es zu spät ist und kontaktieren Sie uns für weitergehende Informationen.