Verbraucherfreundliches Urteil des OLG Celle im Abgasskandal

Verbraucherfreundliches Urteil des OLG Celle im Abgasskandal

Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 18.03.2020 in zweiter Instanz entschieden, dass Volkswagen dem Kläger als Käufer eines vom sogenannten „Diesel—Abgasskandal“ betroffenen Pkw den Kaufpreises abzüglich durch den Kläger gezogener Nutzungen, Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs zu erstatten hat (OLG Celle, Urt. v. 18.03.2020, Az: 7 U 191/19 ).

Rechtsanwalt Jens Grützmacher aus der Kanzlei Wittum & Partner, Obernkirchen, der den Kläger vertreten hat, freut sich, dass das OLG Celle das vorangegangene Urteil des Landgerichtes Bückeburg mit dieser Entscheidung korrigiert hat.

Das Landgericht Bückeburg hatte die Klage im Jahr 2019 noch abgewiesen, zwischenzeitlich in nachfolgenden Verfahren jedoch seine Rechtsprechung aufgegeben und ebenfalls zugunsten der geschädigten Autobesitzer entschieden.

Damit war nun noch dieses Urteil vom Oberlandesgericht Celle zu korrigieren.

Grützmacher macht deutlich, dass damit mittlerweile die meisten Oberlandesgerichte in Abgasskandalsachen verbraucherfreundlich entscheiden.

Am 04.05.2020 wird ein Urteil des Bundesgerichtshofes in einer Abgasskandalsache erwartet, auf das viele Geschädigte große Erwartungen setzen.

Rechtsanwalt Grützmacher weist weiter darauf hin, dass in dem parallelen Musterfeststellungsverfahren mit ca. 400.000 Klägern aktuell die von VW angekündigten Vergleichsvorschläge versendet wurden.

Diese können bis zum 20.04.2020 angenommen werden.

Grützmacher rät dringend, den Vergleichsvorschlag von VW von einem auf den Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. VW übernimmt die Kosten einer entsprechenden Erstberatung iHv 190,- € zzgl. Mehrwertsteuer, wenn die Beratung nach Erhalt des Vergleichsangebotes erfolgte und der Vergleich angenommen wird.

Hier erfahren Sie mehr.

Abgasskandal – Kostenlose Prüfung des Vergleichsvorschlages

VW Abgasskandal – Vergleich annehmen oder nicht?

VW hat im Rahmen der Musterfeststellungsklage einem Vergleich zugestimmt.

VW zahlt an ca. 260.000 Geschädigte insgesamt 830 Millionen Euro, das sind zwischen 1.350 bis 6.257 Euro pro Einzelfall.

Volkswagen wird die Kläger direkt kontaktieren.

Diese haben dann Zeit bis zum 20.04.2020, zu überlegen, ob sie den Vergleichsvorschlag annehmen.

Jeder Kläger kann sich zur Prüfung des Vergleichsvorschlages an einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden, VW übernimmt die Kosten der Erstberatung in Höhe von 190 Euro (netto).

Sollte der Geschädigte den Vergleich nicht annehmen, so hat er dann bis Ende Oktober 2020 Zeit, eine eigene, individuelle Klage einzureichen.

Gerne prüfen wir auch ihren Vergleichsvorschlag, ohne dass hierfür Kosten für Sie entstehen.

Auch vertreten wir sie vor Gericht, falls Sie sich gegen die Annahme des Vergleichsvorschlages entscheiden.

Wir haben das Know-how und die Erfahrung aus hunderten von Prozessen in Verbraucherschutzverfahren. Vertrauen Sie unserer Expertise!

Kontaktieren Sie uns gerne für Ihre kostenlose Erstberatung!

Herzlich willkommen adjustus!

adjustus

Wir freuen uns, dass unsere Partnerseite von adjustus online ist.

adjustus bringt den Mandanten mit dem genau für dessen Rechtsproblem richtigen Rechtsanwalt zusammen.

adjustus ist kostenlos für den Mandanten, es gibt auch keine versteckten Kosten für den Mandanten. 

adjustus unterstützt uns als Partneranwälte mit dem notwendigen aktuellen Fachwissen und koordiniert das Wissen und die Erfahrungen seiner Partneranwälte.

So profitieren alle von adjustus:

  • Sie als Kunde erhalten die bestmögliche Vertretung ihrer Interessen
  • Die Partneranwälte erhalten über adjustus die Mandate die sie bearbeiten wollen
  • Die Partneranwälte erhalten Fachwissen von adjustus.

Wir sind stolz darauf, zu den ersten Partneranwälten von adjustus zu gehören und wollen Teil sein, bei dem Aufbau von etwas Großem und nie dagewesenen.

adjustus

Neu! Die Wittum//PartnerCard

Neu! Die Wittum//PartnerCard!

Wir bieten Ihnen ab sofort die Möglichkeit unsere Wittum//PartnerCard zu beziehen.

Mit der Wittum//PartnerCard erhalten Sie

  • Kostenlose Erstberatung (je nach Tarif)
  • Unsere fundierte aussergerichtliche Vertretung zu einem fixen, nach Streitwert gestaffelten Pauschalhonorar, das günstiger ist als die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
  • Eine Wittum//PartnerCard mit allen relevanten Informationen

Unsere Wittum//PartnerCard bieten wir exklusiv für folgende Kundenkreise an:

  • Privatpersonen als Alternative zu einer außergerichtlichen Rechtschutzversicherung
  • Unternehmen als Alternative zur Rechtsabteilung oder teueren Rexhtschutzversicherung
  • Unternehmen für ihre Mitarbeiter als sinnvoller und kostengünstiger Benefit zur Mitarbeitergewinnung oder als zusätzliches Instrument zur Mitarbeiterbindung
  • Vereinen für ihre Mitglieder als Zusatzleistung