UM WAS GEHT ES?
Wie mittlerweile immer mehr seriöse Medien, zum Beispiel auch Spiegel Online [externer Link], berichten, sollen Sparkassen Zins-Schmu betrieben und deutlich zu wenig Guthabenzinsen auf Prämiensparverträgen ausgezahlt haben.
Wenn Sie beispielsweise 200 DM / 100 € im Monat über einen Zeitraum von 25 Jahren in ihren (Prämien-) Sparvertrag gespart haben, dann kann es sein, dass ihre Sparkasse Ihnen bis zu 8.000,- € zu wenig an Guthabenzinsen gezahlt hat! In Einzelfällen hatten wir schon Zinsbeträge von über 10.000,00 €, die Sparkassen ihren Kunden zu wenig gutgeschrieben hatten.
WELCHE SPARVERTRÄGE SIND BETROFFEN?
Insbesondere bei den nachfolgenden Vertragsmodellen geht es teils um Kündigungen der Verträge, teils geht es um wiederholte Zinsanpassungen zum Nachteil des Kunden.
- „Prämiensparen flexibel“ (Sparkassen)
- „Vorsorgeplan“ (Sparkassen)
- „Scala“ (Sparkassen)
- „VorsorgePlus“ (Sparkassen)
- „Vorsorgesparen“ (Sparkassen)
- „Vermögensplan“ (Sparkassen)
- „Bonusplan“ (Volks- und Raiffeisenbanken)
- „VRZukunft“ (Volks- und Raiffeisenbanken)
CHECKLISTE
- Sie haben/hatten einen Prämien- oder Bonussparvertrag (monatlicher Sparbetrag, variable Verzinsung und jährliche/r „Prämie“/„Bonus“?
- Dieser Vertrag läuft noch oder seit Kündigung/Beendigung sind keine 3 Jahre vergangen?
- Sie haben über viele Jahre monatliche Beträge gespart?
KOSTENLOSE ERSTBERATUNG
Wenn Sie die obigen Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, sollten Sie uns umgehend für eine unverbindliche kostenlose Erstberatung kontaktieren.
Wir haben das Know-how und die Erfahrung aus hunderten Verbraucherrechtsprozessen insbesondere gegen Banken, Automobilhersteller und Versicherungen deutschlandweit.