UPDATE Abgasskandal: VW nach BGH-Urteil noch verklagen?

Mit aktuellem Urteil vom 25.05.2020 hat der Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass (auch) Gebrauchtwagenkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz wegen des Dieselskandals haben (VI ZR 252/19).

Was bedeutet das für Sie?

Das hängt davon ab, in welchem Stadium sich die Geltendmachung ihrer Ansprüche befindet:

Sie haben noch gar nichts gemacht?

Dann sollten Sie nicht untätig bleiben und SOFORT Kontakt zu unseren Rechtsanwälten aufnehmen.

In einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung erklären wir Ihnen ihre Rechte. 

Vielfach können Sie lesen, dass ihre Ansprüche mittlerweile verjährt seien. Nach einem Urteil des Landgerichtes Duisburg ist dies falsch. Das Landgericht Duisburg ist der Ansicht, dass die Verjährungsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Bundesgerichtshof über einen solchen Fall (wie gerade geschehen) entschieden hat.

Sie klagen schon?

Dann sind ihre Chancen den Prozess auch zu gewinnen durch das Urteil des Bundesgerichtshofes – je nach Besonderheit des Einzelfalles – grundsätzlich gut.

Sie haben einen Vergleich geschlossen?

Wenn Sie außergerichtlich, im Rahmen der Musterfeststellungsklage oder im Rahmen eines sonstigen Prozesses einen Vergleich geschlossen haben, dann hat das Urteil des Bundesgerichtshofes – soweit keine Öffnungsklausel vereinbart wurde oder eine Widerrufsmöglichkeit nicht mehr besteht – für Sie keine Auswirkungen.

Sie haben an der Musterfeststellungsklage teilgenommen aber keinen Vergleich geschlossen?

Dann sollten Sie uns unverzüglich für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung kontaktieren, wir erklären Ihnen gerne ihre Rechte.

Abgasskandal – doch keine Verjährung in 2018?!

Doch keine Verjährung der Ansprüche von EA 189 Geschädigten in 2018?!

Aus höchster anwaltlicher Vorsicht hat bislang jeder Rechtsanwalt und auch sonst jede mit dem Thema befasste Stelle darauf hingewiesen, dass zum 31.12.2018 die Verjährung von Ansprüchen gegen Volkswagen eintreten kann.

Damit die Verjährung (jeweils am Schluss des jeweiligen Jahres) zu laufen beginnt, bedarf es gem. § 199 Abs. 1 BGB Kenntnis des Gläubigers (Betroffener vom Abgasskandal) von

  • den den Anspruch begründenden Umständen und
  • der Person des Schuldners

oder grob fahrlässiger Unkenntnis dieser Umstände.

Mit dem Schuldeingeständnis von VW in 2015, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, wusste potentiell jeder VW-Diesel Fahrer, dass

  • VW der Schuldner ist
  • sein Fahrzeug betroffen sein könnte.

Sichere Kenntnis, dass sein Fahrzeug betroffen ist, hatte jeder Betroffene aber erst in dem Moment, als das Kraftfahrtbundesamt seinen Rückruf gestartet hat. Dies war in 2016.

Wenn man diesen Moment als den Moment ansieht, in dem der Gläubiger Kenntnis aller Umstände hatte, läuft die Verjährung erst am

31.12.2019

ab.

Vor- und Nachteile der Musterfeststellungsklage

Vor- und Nachteile der VW-Musterfeststellungsklage

Übersicht

Ab jetzt ist es möglich, sich im Klageregister des Bundesministeriums der Justiz registrieren zu lassen. Als Kläger fungiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Als Betroffene/r können Sie sich kostenlos registrieren lassen.

Vorteile

  • Die Verjährung ihrer eventuellen Ansprüche gegen VW wird gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB durch ihre Beteiligung an der Musterklage gehemmt.
  • Die Musterklage ist für Sie kostenlos.

Nachteile

  • Die Mustergeststellungsklage wird voraussichtlich ca. 2 Jahre dauern, der Ausgang ist ungewiss.
  • Geht die Musterklage verloren, kriegen Sie gar nichts.
  • Die Höhe des Ihnen konkret entstandenen Schadens muss – bei positivem Ausgang der Musterfeststellungsklage – auf ihr eigenes Risiko in einem anschließenden Klageverfahren geklärt werden.
  • Für das Anschlussverfahren können Sie noch einmal weitere ca. zwei Jahre einkalkulieren.

Alternative

  • Sind Sie rechtschutzversichert, sollten Sie ernsthaft (und schnell, Verjährung droht am 31.12.2018!) über eine individuelle Klage nachdenken.
  • Diese geht üblicherweise schneller (ca. 1 Jahr) als die Musterklage.
  • Aktuell wird bekanntermaßen (siehe z.B. Handelsblatt) vieles vergleichsweise erledigt. Die Chance, dass sie etwas erhalten ist momentan recht hoch.
  • Viele Gerichte geben den betroffenen Eigentümern (VW, Audi, Seat, Skoda mit EA 189 Motor) recht.

Fazit

Sind Sie rechtschutzversichert, sollten Sie eine Individualklage erheben, die Vorteile überwiegen.

Sind Sie nicht rechtschutzversichert, können Sie sich zunächst ohne Kostenrisiko an der Musterfeststellungsklage beteiligen, so wird zumindest die Verjährung gehemmt.

Wenn die Musterfeststellungsklage

  • verloren geht, erhalten Sie gar nichts.
  • gewonnen wird, müssen Sie den konkreten Schaden dennoch auf eigenes Risiko einklagen.

Abgasskandal Update

VW Abgasskandal UPDATE

Jetzt drohen den Betroffenen Fahrverbote und Anspruchsverjährung!

FaktenLAGE

  • VW hat in den Jahren 2008-2015 Motoren (EA 189) entwickelt und gebaut, die mit einer Manipulationssoftware ausgestattet waren.
  • Durch die Manipulationssoftware erkennt der Motor, dass er sich auf dem Prüfstand befindet.
  • Der Motor schaltet dann in den Testbetriebsmodus und schüttet weniger Schadstoffe aus als im Normalbetrieb im Straßenverkehr.
  • In Deutschland sind etwa 2,6 Millionen Fahrzeuge verschiedenster Hersteller (u.a. VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche) betroffen.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat zwischenzeitlich entschieden, dass Städte und Kommunen zur Einhaltung der Emmissionsgrenzwerte Fahrverbote für Diesel verhängen dürfen!
  • Die Verwendung einer Betrugssoftware wurde im Jahr 2015 von VW öffentlich zugegeben.

Auswirkungen

  • von Fahrverboten: alle Dieselfahrzeugen die bestimmte Grenzwerte überschreiten und von den Fahrverboten betroffen wären, sind damit quasi wertlos. Insbesondere wenn Sie darauf angewiesen sind, in betroffene Gebiete zu fahren.
  • der Verjährung: Die Verjährung beginnt gem. § 199 BGB mit Kenntnis von Anspruch und Anspruchsgegner. Eigentümer betroffener Fahrzeuge konnten ab 2015 Kenntnis aller relevanten Umstände haben. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB drei (3) Jahre und würde damit am 12.2018 enden. Wenn Sie ihre Ansprüche nicht bis zu diesem Datum gerichtlich mit einer Klage geltend gemacht haben, droht die Verjährung ihrer Ansprüche. Sie könnten ihre Ansprüche dann nicht mehr durchsetzen und würden alleine auf dem Schaden „sitzenbleiben“.
  • der Nachbesserung: Der Hersteller hat bereits nachgebessert, was nun? Sollten Sie bereits ein Softwareupdate erhalten haben und soll damit angeblich der Schadstoffausstoß reduziert sein, können Sie dennoch etwas unternehmen. In der Regel liegt trotz Nachbesserung ein Mangel vor, gegen den Sie vorgehen können. Dieser kann darin liegen, dass ihr Fahrzeug im Anschluss mehr Treibstoff verbraucht, der Motor Geräusche macht, oder Sie ihr Fahrzeug nur mit erheblichem Verlust verkaufen können.
  • auf ihr Fahrzeug: Nach verbreiteten Schätzungen von Experten und auch schon einem Gerichtsurteil des LG Kempten ist der gesamte Dieselmarkt um bis zu 20 % im Wert eingebrochen, d.h. ihr Gebrauchter ist beispielsweise nur noch 16.000,- € statt 20.000,- € wert. Diese Differenz ist ihr Schaden.
  • auf ihre Steuern: Der Finanzverwaltung ist aufgefallen, dass durch die ungerechtfertigt niedrige Einstufung der betroffenen Dieselfahrzeuge Steuerausfälle entstanden sind. Nun müssen Sie befürchten, dass der Staat sich mit entsprechenden Nachforderungen der Kfz-Steuer bei ihnen bedient.

Ihre Rechte

  • Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir gerne für Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und was Sie tun können.
  • Möglich ist grundsätzlich eine Rückerstattung des Kaufpreises gegen Herausgabe Ihres Fahrzeugs (abzüglich der Nutzungen die Sie gezogen haben, welche erfahrungsgemäß eher niedriger als der Wertverlust sind, so dass sie einen Vorteil erzielen).
  • Immer mehr Betroffene setzen sich zur Wehr, es werden tausende von Prozessen angestrebt.
  • Nach Rechtsprechung des OLG Düsseldorf besteht für den Verbraucher eine „hinreichende Erfolgsaussicht“.

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