Insbesondere Sparkassen versuchen aktuell sich einseitig von den insbesondere in den 90er und 00er Jahren abgeschlossenen Prämiensparmodellen (z.B. „S-Prämiensparen“ und „S-Prämiensparen flexibel“) zu lösen.
Aktuell haben dies z.B. die Sparkasse Hameln-Weserbergland für ca. 4.500 Verträge [Link] und die Stadtsparkasse München für ca. 24.000 Verträge [Link] geplant oder sogar schon gestartet.
Beim Prämiensparen wurde neben in der Regel eher geringen (ggf. flexiblen) Zinsen eine jährlich steigende Prämie (daher der Name) auf die jeweiligen Sparraten vereinbart.
Diese Prämie stieg stufenweise von ca. 3% im ersten Jahr auf bis zu 50% auf der höchsten Prämienstufe .
Da das allgemeine Zinsniveau gesunken ist, möchten sich die Sparkassen nun von den geschlossenen Verträgen lösen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Mai 2019 können die Sparkassen dies tun, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Nach unserer Erfahrung liegen diese Kündigungsvoraussetzungen häufig nicht vor, so dass sich ein Widerspruch lohnt.
Unser Partner adjustus hat sich unter anderem auf die Wahrung ihrer Rechte als Verbraucher bei der Kündigung von Prämiensparverträgen spezialisiert, hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen. Insbesondere über die Seite www.praemiensparen-kuendigung.de.