Viele Banken haben sowohl bei sogenannten Prämiensparverträgen (oder auch Bonussparverträgen) über Jahre und Jahrzehnte die Zinsgutschriften falsch und insbesondere intransparent berechnet. Diese Praxis ist den Banken eigentlich schon mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2002 zu den sogenannten einseitigen Zinsanpassungsklauseln verboten (BGH v. 17.02.2004 – XI ZR 140/03, keine Zinsanpassung durch Aushang)!
Über eine Laufzeit von 20 Jahren gerechnet kann bei einer monatlichen Einzahlung von 100 € hier ein Betrag in Höhe von mehreren Tausend Euro entstanden sein, den die Bank den Kunden ZU WENIG gezahlt hat.
Hier sollten Sie umgehend handeln, insbesondere, wenn Ihnen die Bank den Sparvertrag auch noch gekündigt hat.
Dasselbe Thema gibt es übrigens auch bei Dispositionskrediten, hier wurden den Kunden über viele Jahre und Jahrzehnte allerdings ZU HOHE ZINSEN berechnet.
Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!
+++ UPDATE +++
Auch die BILD-Zeitung berichtete in der Printausgabe am 06.03.2020 über den „Riesen Zoff um die Sparkassen Zinsen“ [externer Link]