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Kanzlei Minden:
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Ihre Anfragen beantworten wir gerne innerhalb unserer Geschäftszeiten.
Rechtliches:
Ein Mandatsverhältnis mit Dr. Lange & Wittum -Rechtsanwälte, Fachanwälte PartG mbB entsteht nicht bereits mit unangekündigter Übersendung einer E-Mail oder Unterlagen, in der Sie uns beauftragen wollen für Sie tätig zu werden.
In der Regel kommt das Mandatsverhältnis erst nach Übersendung der unterschriebenen Vollmachtserklärung (wird Ihnen von uns zugesandt) durch Sie, sowie Prüfung (z.B. auf Interessenkollisionen, etc.) und Rückbestätigung der Mandatsübernahme durch Dr. Lange & Wittum -Rechtsanwälte, Fachanwälte PartG mbB zustande. Nur in Ausnahmefällen wird nur nach vorheriger Absprache von o.g. Vertragsschlussverfahren abgewichen.
Unsere E-Mail Postfächer kontrollieren wir in der Regel werktäglich (Montag bis Freitag) bis 17:00 Uhr. Später eingegangene E-Mails werden erst am nächsten Werktag abgerufen. Damit ist aber keine Garantie des jederzeitigen Abrufens oder des Zugangs der E-Mail verbunden. Bei Fristsachen raten wir dringend zu vorherigem Telefonanruf. Dringende Fristsachen werden von uns nur nach vorheriger Besprechung übernommen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übertragung von E-Mails über das untenstehende Formular und auch der E-Mail Verkehr als solcher generell nicht sicher ist. Gegebenfalls können Dritte Kenntnis vom Inhalt der E-Mail oder deren Anlagen erlangen. Die Kommunikation per E-Mail geschieht somit auf eigenes Risiko des Mandanten/Auftraggebers. Mit Absendung einer E-Mail an uns erklärt sich der Mandant/Auftraggeber damit einverstanden, dass auch zukünftige Kommunikation per E-Mail geführt werden darf.