Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht gehört zu einem unserer vier Tätigkeitsschwerpunkte.

Im Verkehrsrecht sind wir für Sie sowohl beratend, als auch außergerichtlich und prozessual tätig.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu unseren Qualifikationen, sowie zu unseren Leistungen in den verschiedenen Teilbereichen des Verkehrsrechtes.

Unsere Qualifikationen

Im Verkehrsrecht zeigt sich unsere Expertise unter anderem im Fachanwaltstitel von Rechtsanwalt Friedbert Wittum, den dieser nach langjähriger Tätigkeit auf diesem Gebiet im Jahr 2008 nach Teilnahme am Fachanwaltskurs des Arber-Verlages erworben hat.

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Friedbert Wittum bereits seit 1982 Vertragsanwalt des ADAC.

Auch Rechtsanwalt Jens Grützmacher ist im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2018 hat er den theoretischen Teil für den Erwerb des Fachanwaltstitels für Verkehresrecht erfolgreich absolviert.

Rechtsanwalt Friedbert Wittum hält regelmäßig Vorträge auf dem Gebiet des Verkehrsrechtes und publiziert hierzu auch.

Umfangreiche Erfahrung haben wir auf dem Gebiet der Personenschadenregulierung mit bleibenden Schäden (z.B. Amputationen, Querschnittslähmungen, etc.).

Ein neues Rechtsgebiet ist der sogenannte Abgasskandal. Hier sind insbesondere die Rechtsanwälte Jens Grützmacher und Friederike Herbst tätig.

Unfallregulierung für Privatpersonen

Ein Verkehrsunfall löst eine ganze Reihe von rechtlichen Ansprüchen des Geschädigten gegen den Schädiger aus.

Wir kümmern uns um alle ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner. Die Regulierung für den Schädiger übernimmt in der Regel dessen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Die Haftpflichtversicherungen sind jedoch in letzter Zeit dazu übergegangen, den Geschädigten direkt nach dem Unfall zu kontaktieren, bevor dieser seinen Anwalt zu Rate ziehen kann, daher legen wir Ihnen dringlich ans Herz, die nachfolgenden „fünf goldenen Regeln“ bei der Unfallregulierung zu beachten:

Die fünf goldenen Regeln

WICHTIG! WICHTIG! WICHTIG!

  1. Verhandeln Sie auf keinen Fall ohne rechtlichen Beistand mit der gegnerischen Versicherung, verweisen Sie diese immer an ihren Rechtsanwalt!
  2. Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Unfallgegner die Kosten unserer Beauftragung zu übernehmen, sie sparen also kein eigenes Geld, wenn sie keinen Rechtsanwalt beauftragen!
  3. Lassen Sie sich oder ihr Fahrzeug auf keinen Fall von einem Gutachter der gegnerischen Versicherung untersuchen, sie haben Anspruch auf einen eigenen Gutachter!
  4. Unterschreiben sie niemals ein Abfindungsangebot der gegnerischen Versicherung ohne dieses von ihrem Rechtsanwalt auf Herz und Nieren überprüfen zu lassen!
  5. Sollten Sie körperlich verletzt sein, regulieren Sie den Schaden niemals ohne eigenen Anwalt und sollte das Schmerzensgeldangebot der gegnerischen Versicherung auch noch so verlockend klingen. Die Versicherung bietet nie so viel an, wie sie dem Gesetz nach zu zahlen verpflichtet wäre!

Unsere Leistungen für Privatpersonen

  • Bei einem Verkehrsunfall erhalten Sie bei uns, wenn möglich, noch am selben Tag, spätestens binnen 48 Stunden, einen Termin bei einem unserer Anwälte.
  • Rufen Sie an und sagen Sie, dass Sie einen Verkehrsunfall hatten.
  • Wir vertreten Sie gegenüber dem Unfallgegner, sprich gegenüber der gegnerischen Versicherung sowohl außergerichtlich (90 % aller Fälle), als auch gerichtlich (10 % aller Fälle).
  • Wir nehmen die komplette Unfallregulierung für sie in die Hand. Wir regulieren für Sie alle relevanten Schadenspositionen, auch solche auf die Sie selbst und viele Kollegen nie kommen würden.
  • Wir koordinieren für Sie den Einsatz von Spezialisten, wie z.B. Kfz-Sachverständigen, Psychologen, Schadensgutachtern und ärztlichen Gutachtern.
  • Wir kümmern uns speziell in sogenannten Großschadensfällen um ihre Belange. Hier geht es meist um schwere bis schwerste körperliche Schädigungen. Die Regulierung solcher Schadensfäller bedarf besonderer Kenntnisse und Erfahrungen. Hierbei kann es leicht um mehrere hunderttausend Euro mehr oder weniger gehen, je nach Verhandlungs- oder Prozessführung. Wenn Sie das bekommen wollen, was ihnen auch zusteht und nicht weniger, kommen Sie zu uns und profitieren Sie von unserer Fachkenntnis und Erfahrung.
  • Neben den offensichtlichen Ansprüchen wie Schmerzensgeld, etc. regulieren wir für Sie auch umfangreiche sogenannte „versteckte Schadenspositionen“. Hier spekulieren die Haftpflichtversicherer auf eine vordergründig hohe Abfindung an den Geschädigten, um von den versteckten Schadenspositionen, welche ein Vielfaches der offensichtlichen Schadenspositionen ausmachen können, abzulenken. Dass sie so über den Tisch gezogen werden, passiert ihnen nicht, wenn Sie uns mit ihrer Interessenwahrnehmung beauftragen.

Schadensmanagement für Unternehmen mit Fuhrpark

Speziell Unternehmen mit mehreren betriebseigenen Fahrzeugen oder gar eigenem Fuhrpark brauchen ein professionelles Schadensmanagement.

Kein eigener Mitarbeiter ihres Unternehmens, solange er nicht Volljurist ist, hat die Qualifikation und die Möglichkeiten, um in dem sich schnell verändernden Rechtsgebiet Verkehrsrecht immer auf der Höhe der Zeit zu bleiben. Zudem verwendet er Arbeitszeit die sie bezahlen, um etwas zu tun, was er nicht (richtig) kann und wofür er auch nicht ausgebildet wurde.

Unsere Leistungen für Unternehmen

Hier kommen wir ins Spiel.

  • Wir sind hochqualifizierte Verkehrsjuristen und bilden uns ständig fort, darüber hinaus sind wir gewohnt, wirtschaftlich zu denken und zu handeln.
  • Unsere Literatur wird ständig auf dem aktuellsten Stand gehalten und wir nutzen die Möglichkeiten der Onlinerecherche.
  • Darüber hinaus haben wir unsere Kanzlei auf elektronische Aktenführung umgestellt. Wir scannen alle Posteingänge und können ihnen per E-Mail binnen Sekunden die neuesten Entwicklungen in ihrer Sache mitteilen.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Großmandanten per Onlineschnittstelle mit uns zu kommunizieren.
  • Im Vorfeld können wir ihre Mitarbeiter auch schulen, hinsichtlich richtigem Verhalten im Straßenverkehr und Verhaltenstipps nach einem Unfall.
  • Darüber hinaus stellen wir ihnen für ihre Fahrzeuge unser Unfallset zur Verfügung, bestehend aus einem Verhaltensleitfaden, unserem Unfallfragebogen, sowie einem Kugelschreiber (wir empfehlen zusätzlich eine Kamera im Fahrzeug mitzuführen).
  • Nachdem sich ein Unfall ereignet hat, übernehmen wir die komplette Unfallregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung für Sie.
  • Wir regulieren alles umfassend für sie, soweit es wirtschaftlich Sinn macht. In ca. 90 % aller Fälle kann ein Unfall außergerichtlich reguliert werden. Nur in ca. 10 % aller Fälle muss eine Gericht eingeschaltet werden (hierunter befinden sich allerdings viele Fälle mit Körperschäden).
  • Sobald die gegnerische Versicherung gezahlt hat, überweisen wir zeitnah und ohne Verzögerungen die für Sie erstrittenen Beträge.
  • Zu guter letzt betreiben wir auch das Inkasso für ihre ausstehenden Forderungen, falls wider Erwarten einmal nicht gezahlt wird.

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Vertragsrecht

Im Vertragsrecht geht es um die vertraglichen Beziehungen zwischen zwei Parteien, sei es aus einem Kauf-, Miet-, Pacht-, Leasing-, Werk-, Arbeits-, Finanzierungs- oder sonstigen Vertrag.

Unsere Leistungen im Vertragsrecht

  • Wir sind vorbereitend tätig und checken ihre jeweiligen Verträge, seien es Leasing- , Finanzierungs-, Miet- oder Kaufverträge auf Herz und Nieren.
  • Sollte es bereits eine Störung in ihren vertraglichen Beziehungen gegeben haben, kümmern wir uns um die Durchsetzung ihrer Interessen sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich. Hierzu gehört auch die Beratung, ob eine solche Auseinandersetzung überhaupt erfolgversprechend ist.
  • Wenn wir ihren Fall gewonnen haben, kümmern wir uns auch um die Forderungsbeitreibung (Inkasso).

Verkehrsstrafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht

Das Verkehrsstrafrecht regelt die Beziehungen des Einzelnen zum Staat, sobald dieser gegen eine gesetzliche Norm verstoßen hat.

Das Verkehrsverwaltungsrecht regelt die Verhältnisse des Einzelnen zum Staat bezüglich solcher Angelegenheiten wie der Fahrerlaubnis, Zulassungen, usw.

Unsere Leistungen im Verkehrsverwaltungsrecht

Wir vertreten Sie vor Bußgeldbehörden, Landkreisen, Polizei, Staatsanwaltschaft, Verwaltungsgerichten und Strafgerichten in allen Angelegenheiten das Verkehrsrecht betreffend, das heißt:

  • Führerscheinentzug und Fahrerlaubnisangelegenheiten
  • Alkohol- oder Drogenverstöße (z.B. Trunkenheitsfahrten)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Abschleppen ihres geparkten Fahrzeuges
  • Verkehrsstraftaten (z.B. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)
  • Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (Idiotentest)
  • Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldbescheid
  • Rotlichtverstöße
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen

WICHTIG! WICHTIG! WICHTIG!

Haben Sie eines der oben genannten Probleme, sollten Sie unbedingt folgendes beachten:

  1. Äußern Sie sich keinesfalls ohne anwaltlichen Beistand gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder sonstigen Behörden! Sie müssen lediglich ordnungsgemäße Angaben zu ihren Personalien machen, allerdings nichts unterschreiben.
  2. Als Beschuldigte/r haben Sie das Recht zu schweigen. Sie haben auch ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn  Ehegatte oder nahe Verwandte beschuldigt werden. Machen Sie davon Gebrauch!
  3. Nichts unterschreiben! Sie sind zu keiner Unterschriftsleistung verpflichtet.
  4. Kein Einverständnis zur Beschlagnahme des Führerscheins abgeben, sondern sofort widersprechen!
  5. Kein Einverständnis zur Entnahme einer Blutprobe geben (Sie sind nicht zur freiwilligen Mitwirkung an der Atemalkoholkontrolle oder zur Abgabe einer Blutprobe verpflichtet. Blut darf im Regelfall nur nach richterlichem Beschluss entnommen werden)!
  6. Widersprechen Sie der Durchsuchung oder dem Betreten ihrer Wohnung oder ihres Fahrzeuges durch Polizeibeamte ohne richterlichen Beschluss!
  7. Kontaktieren Sie uns sofort!

Abgasskandal

Ein neues Rechtsgebiet ist der sogenannte Abgasskandal, auch als Dieselskandal, Dieselgate oder Abgasbetrug bekannt.

Bei dem sogenannten Abgasskandal geht es darum, dass insbesondere Volkswagen (VW) die Motorsteuerungssoftware an einigen Motoren (EA189, EA 189) so manipuliert hat, dass im Testbetrieb auf einem Prüfstand geringere Schadstoffemissionen verursacht wurden, als im regulären Straßenbetrieb.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 25.05.2020 – VI ZR 252/19) stellt dieses Verhalten eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar, die VW als Motorenhersteller dazu verpflichtet, das Fahrzeug mit dem entsprechenden Motor Zug-um-Zug gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich der gezogenen Nutzungen zu übernehmen.

Ihr Vorteil ist der, dass die von Ihnen gezogenen Nutzungen üblicherweise erheblich geringer sind als der Wertverlust.

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