Wir prüfen ihren Vergleichsvorschlag von VW,
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Abgasskandal
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Hier können Sie entweder die
oder für VW-, SEAT-, Skoda- und Audi-Modelle unseren selbst entwickelten
Der Abgasskandal
Bei dem sogenannten Abgasskandal geht es darum, dass insbesondere Volkswagen (VW) die Motorsteuerungssoftware an einigen Motoren (EA189) so manipuliert hat, dass im Testbetrieb auf einem Prüfstand geringere Schadstoffemissionen verursacht wurden, als im regulären Straßenbetrieb.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 25.05.2020 – VI ZR 252/19) stellt dieses Verhalten eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar, die VW als Motorenhersteller dazu verpflichtet, das Fahrzeug mit dem entsprechenden Motor Zug-um-Zug gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich der gezogenen Nutzungen zu übernehmen.
Ihr Vorteil ist der, dass die von Ihnen gezogenen Nutzungen üblicherweise erheblich geringer sind als der Wertverlust (siehe Beispiel auf dieser Seite).
Auch Modelle anderer Herstellern sind vom Abgasskandal betroffen!
Machen Sie die Herstellerabfrage!
Folgende Hersteller und Modelle sind von Rückrufen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wegen auffälligen Motorsteuerprogrammen, etc. betroffen
- Opel: Vom Kraftfahrtbundesamt wurde durch Zwangsrückruf angeordnet, dass Opel für ca. 100.000 Autos betreffend die Modelle Cascada, Insignia und Zafira mit Euro 6-Dieselmotoren eine neue Motorsteuerung verbauen muss.
- Audi, Porsche, Seat, Skoda und VW (VW Konzern): Hier sind die 1,2-, 1,6-, 2,0-, 2,5-, 3,0 und 4,2-Liter-Turbodiesel-Motoren betroffen. Auch die entsprechenden Modelle des Sportwagenherstellers Porsche, also Cayenne und Macan mit 3,0- und 4,2-Liter TDI-Motoren wurden unzulässig manipuliert.
- Daimler AG: Das KBA hält die Motorsteuerung von diversen Modellen der Marke Mercedes für illegal (Stichwort „Thermofenster“). Betroffen sollen sein:
Ca. 60 000 Mercedes GLK 220 CDI mit Abgasnorm Euro 5 (Rückruf im Juni 2019, Motoren OM 651 und OM 642)
Ca. 280 000 Daimler-Fahrzeuge in Deutschland (Rückruf August 2018, betroffen sind die C-, G-, V-, Vito-, CLS- und SLK-Modelle).
Ein Beispiel
Sie haben ihr Fahrzeug in 2014 für 40.000,- EUR neu gekauft und sind seitdem 30.000 Kilometer gefahren. Der jetzige Wert beträgt 20.000,- EUR. Die gezogenen Nutzungen betragen 4.444,- EUR*. VW müsste Ihnen also 35.556,- EUR Zug-um-Zug gegen Übernahme des Fahrzeuges erstatten. Dies ist ein
Vorteil von 15.556,- EUR
gegenüber dem aktuellen Wert!
* ((40.000,- EUR X 30.000 KM) / (300.000 km abzgl. 30.000 KM))
Wir lassen Sie nicht im Stich!
Fühlen Sie sich betrogen und „hinters Licht geführt“ angesichts der Abgasmanipulationen? Fühlen Sie sich hilflos angesichts des großen Gegners? Wir, die Rechtsanwälte Wittum & Partner sorgen dafür, dass ihre Stimme gehört wird! Einer alleine kann nicht viel ausrichten, aber mit uns werden Sie Teil von etwas Größerem. Wir verschaffen ihrer Enttäuschung eine Stimme die gehört werden muss.
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Kosten
Die Erstberatung ist kostenlos, eine Rechtschutzversicherung ist nicht notwendig. Wenn Sie sich nach der kostenlosen Erstberatung für eine Fortführung der Angelegenheit entscheiden, entstehen weitere Kosten.
Sie besitzen eine Rechtschutzversicherung? Ausgezeichnet! Legen wir los!
Teilen Sie uns die Kontaktdaten ihrer Rechtschutzversicherung mit, wir kümmern uns – soweit möglich – um eine Deckungszusage ihrer Rechtschutzversicherung.
Die Deckungszusage beinhaltet die Übernahme aller gerichtlichen Kosten (z.B. eigener/gegnerischer Rechtsanwalt, Gericht, gerichtlicher Sachverständiger, etc.) durch die Rechtschutzversicherung im zugesagten Umfang mit Ausnahme einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.
Sie besitzen keine Rechtschutzversicherung? Dann haben Sie verschiedene Optionen!
Außergerichtlich
Option 1 | Rechtschutzversicherung
Es besteht ggf. noch die Möglichkeit des Abschlusses einer Rechtschutzversicherung mit einer Wartefrist von 3 Monaten (Einzelfallprüfung).
Option 2 | Sie sind Selbstzahler
Für 60€ fertigen wir Ihnen – vor unserer eigentlichen Beauftragung – individualisierte Entwürfe für die notwendigen Aufforderungsschreiben.
Ein Basishonorar von 299€, deckt unsere gesamte außergerichtliche Tätigkeit ab, wenn kein Erfolg erzielt werden sollte.
Im Erfolgsfall berechnen wir – soweit ein Erfolgshonorar im Einzelfall möglich ist – 20% des für Sie erzielten geldwerten Vorteils (Das Basishonorar wird angerechnet).
Gerichtliche Tätigkeit
Option 1 | gesetzliche Vergütung
Hier sind wir gesetzlich zu einer Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verpflichtet.
Option 2 | Erfolgshonorar
Im Einzelfall ist jedoch auch Erfolgshonorar möglich, sprechen Sie uns an!
Option 3 | Musterfeststellungsklage
Sie können sich auch der Musterfeststellungsklage anschließen. Die Vor- und Nachteile haben wir ihnen in diesem Beitrag dargestellt.