Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht ist vielgestaltig und einer der Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Im Wirtschaftsrecht sind wir für Sie umfassend sowohl beratend, als auch prozessual tätig.
Sollten – was häufig der Fall ist – steuerrechtliche Aspekte eine Rolle spielen, so arbeiten wir gerne mit ihrem angestammten Steuerberater zusammen oder benennen Ihnen bei Bedarf einen Steuerberater unseres Vertrauens.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu unseren Qualifikationen, sowie zu unserem Leistungsspektrum in den verschiedenen Teilbereichen des Wirtschaftsrechtes.
Unsere Qualifikationen im Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Friedbert Wittum ist seit Aufnahme seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1979 auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes tätig.
Speziell im Bankrecht hat er sich dem Verbraucherschutz verschrieben und vertritt die Interessen seiner Mandanten (geschädigte Bankkunden) bis zu den obersten Gerichtshöfen unseres Landes.
Auch im Gesellschaftsrecht hat Rechtsanwalt Friedbert Wittum langjährige Erfahrung mit der Gründung, Umwandlung und Verschmelzung von Unternehmen, von der BGB-Gesellschaft über die GmbH, bis zur Aktiengesellschaft, welche er entweder anwaltlich oder notariell begleitete. Auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge ist Herr Rechtsanwalt Friedbert Wittum für Sie der richtige Ansprechpartner, da er ebenfalls Fachanwalt für Erbrecht ist.
Rechtsanwalt Maximilian Wittum hat bereits im Studium und Referendariat seine Schwerpunkte unter anderem auf das Wirtschaftsrecht und dort speziell auf das Handels- und Gesellschaftsrecht gelegt. Rechtsanwalt Maximilian Wittum ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DAV.
Im Jahr 2008 hat Rechtsanwalt Maximilian Wittum den Fachanwaltskurs Handels- und Gesellschaftsrecht des Arber-Verlages (120 Lehrstunden, 4 schriftliche Prüfungen á 5 Stunden) bestanden und ist nun sowohl beratend als auch prozessual schwerpunktmäßig auf diesem Gebiet tätig. Dies zeigt sich auch darin, dass Rechtsanwalt Maximilian Wittum Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht des DAV ist und sich auf diesem Gebiet jährlich fortbildet und auch selbst Vorträge auf diesem Gebiet hält.
Existenzgründung
Die wenigsten Existenzgründer wissen über die rechtlichen Möglichkeiten und Probleme die eine Existenzgründung in der Regel mit sich bringt Bescheid.
Unsere Leistungen bei der Existenzgründung
Wir beraten Sie umfassend bei der für Sie richtigen Wahl der Gesellschaftsform bei der Gründung ihres Unternehmens und begleiten Sie bei der Gründung der Gesellschaft.
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist mitentscheidend für Ihren Geschäftserfolg. Die richtige Rechtsform ihres Unternehmens kann anhand verschiedenster Kriterien ermittelt werden, dazu zählen unter anderem:
- Steuerrechtliche Aspekte
- Organistationsrecht (Geschäftsführung, etc.)
- Management, Grundkapital
- Haftungsfragen
- Bilanzrechtliche Aspekte
- Arbeitsrechtliche Aspekte
- Akzeptanz der Rechtsform bei Geschäftspartnern und Kunden (ltd., etc.)
Wir können Sie, wenn Sie dies wünschen, in den wesentlichen rechtlichen Aspekten ihrer Tätigkeit (Haftungs- und Regressfragen, etc.) schulen.
Wir sind ihnen weiter behilflich bei der Prüfung und/oder Erstellung von Darlehns- und Arbeitsverträgen.
Darüber hinaus haben wir einen guten Überblick über Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand und beraten Sie hinsichtlich der für Sie und ihr Unternehmen relevanten Versicherungsfragen.
Auch beraten wir Sie kompetent zum Thema der Unternehmensnachfolge, an welches Sie immer denken sollten auch wenn es dabei um ihren Tod geht. Bei einem Unternehmer und auch bei einem Existenzgründer, der sich gegebenenfalls gerade enorm verschuldet hat, ist eine testamentarische oder gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelung unerlässlich!
Handelsrecht
Das Handelsrecht, geregelt im Handelsgesetzbuch (HGB), ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es beschäftigt sich im Wesentlichen mit den Rechtsbeziehungen von Kaufleuten untereinander. Geregelt sind aber auch teilweise die Rechtsbeziehungen zu Verbrauchern und neuerdings auch zu Kleingewerbetreibenden, welche keine Kaufleute im Sinne des HGB sind.
Im HGB sind darüber hinaus noch Regelungen zum Handelsregister und zu Bilanzierungspflichten enthalten.
Geregelt sind u.a. die Kaufmannseigenschaft, der Handelskauf, das Lagergeschäft, das Transportgeschäft, das Recht der Handelsvertreter, das Recht der Handelsmakler, das Kommissionsgeschäft, das Vertragshändlerrecht, sowie das Franchiserecht.
Unter den Begriff Handelsrecht fallen auch die Handelsgeschäfte mit internationalem Bezug (grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte), welche nach den Regeln des internationalen Privatrechts und/oder UN-Kaufrecht behandelt werden.
Unsere Leistungen im Handelsrecht
Wir beraten Sie bei allen erdenklichen Vertragsgestaltungen und Problemen im Handelsrecht in den oben genannten Teilbereichen.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist das Recht zivilrechtlicher Vereinigung von Personen welche durch Rechtsgeschäft zur Erreichung eines bestimmten Zweckes begründet werden.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, PartnerschaftsG) und Kapitalgesellschaften (UG (haftungsbeschränkt), GmbH, AG. Daneben gibt es auch Misch- und Sonderformen, wie z.b. die GmbH & Co. KG, die KGaA, Vereine, Stiftungen u.ä., sowie ausländische Rechtsformen (zeitweilig war z.B. die limited sehr beliebt).
Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie hier umfassend bei der für Sie richtigen Wahl der Gesellschaftsform bei der Gründung / Abspaltung / Verschmelzung / Fusion, etc. pp. ihres Unternehmens (s.a. unter Existenzgründung).
Hier entwerfen wir für Sie beispielsweise den Gesellschaftsvertrag/die Satzung ihrer Gesellschaft.
Darüber hinaus begleiten wir Sie bei allen notwendigen Formalien, wie z.B. Genehmigungseinholung, Registeranmeldungen, Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, Kapitalerhöhung oder -verringerung.
Wir beraten Sie bei Mergers & Acquisitions (M&A), sprich Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf, Verschmelzungen, aber auch Umwandlungen, Abspaltungen, etc. pp. nach folgendem Ablaufschema im M&A-Bereich:
- Strategie und Planungsphase (deal oder asset deal)
- Kontakt und Sondierungsphase
- Letter of Intent (LoI)
- Analyse- und Verhandlungsphase
◦Due Dilligence
◦share deal oder asset deal
◦Vertragsausarbeitung und -verhandlungen
- Abschlussphase
- Post-Audit-Phase
Wir stehen ihnen auch helfend zur Seite, wenn Sie Probleme beim Betrieb ihrer Gesellschaft haben, wie z.B. bei Haftungsfragen, Gesellschafterstreitigkeiten, Schwierigkeiten mit Banken (siehe Bankrecht), Sanierungen, etc. pp.
Schlussendlich ist eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei die Entwicklung von tragfähigen Nachfolgekonzepten für ihr Unternehmen (siehe auch Erbrecht).
Dies kann von der einvernehmlichen oder auch streitigen Einbindung (von Teilen) der nächsten Generation mit Abfindungen oder Pflichtteilsumgehungen, über die Adoption nahestehender nichtverwandter Nachfolger, bis hin zum Verkauf an fremde Investoren reichen.
Unser Hauptaugenmerk bei der Entwicklung eines Nachfolgekonzeptes gilt hierbei natürlich ihren Vorstellungen, der Durchsetzung derselben, sowie der Sicherung ihres Erbes.
Aber auch wenn Sie momentan noch nicht an eine Übergabe an die nächste Generation nachdenken, sollten Sie zumindest testamentarisch den Fall der Fälle geregelt haben.
Ihr Unternehmen sollte auch im Falle ihres plötzlichen Todes geordnet an ihre Nachfolger übergeben werden können. Hier bietet sich – gerade bei minderjährigem Nachwuchs – die Testamentsvollstreckung (ggf. kombiniert mit Vor- und Nacherbschaft o.ä.) an. Auch hierzu beraten wir Sie kompetent und ausführlich.
Bankrecht
Im Bankrecht geht es in den allermeisten Fällen um die gestörte Rechtsbeziehungen zu ihrer Bank.
Aber auch vorbereitend werden wir tätig, zum Beispiel wenn es darum geht einen Darlehnsvertrag rechtlich „auf Herz und Nieren“ zu prüfen.
Unsere Leistungen im Bankrecht
Wir beraten und vertreten hier Verbraucher und Unternehmer außergerichtlich und gerichtlich bei ihrer Interessenwahrnehmung gegenüber der Bank.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind hierbei außergerichtliche Vergleichsverhandlungen mit Banken, die in der Regel zu einer für beide Seiten (Gläubiger und Schuldner) gangbaren Lösung führen.
Insbesondere sind wir im Bereich der Umschuldung (ohne Vorfälligkeitsentschädigung) und des Widerrufsrechtes (Widerruf von Darlehensverträgen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung) tätig.
Wir machen aber auch ihre Schadensersatzansprüche gegenüber ihrer Bank geltend, wenn diese gegen ihre gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verstoßen hat und ihnen dadurch Schaden entstanden ist. So z.B. bei Falschberatungen bezüglich Kapitalanlagen oder Missachtung von Anlagevorgaben (Stichwörter: Schrottimmobilien, Lehmann Brothers, etc.)
Wir sind darüber auch ausländischen Bankinstituten beim Eintritt in den deutschen Markt behilflich oder helfen ihnen als Unternehmer bei der Gründung einer eigenen Bank.
PartG mbB
Freiberufler die bislang in der Rechtsform der GbR (BGB-Gesellschaft) oder der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) zusammengearbeitet haben, sollten sich ernsthaft Gedanken über einen Rechtsformwechsel in die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB oder richtiger: PartG mbB) nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) machen.