Bauherren können Mehrwertsteuer zurückverlangen

Aktuelles Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgericht entlastet Häuslebauer erheblich!

Es ist häufig ein Schock für Bauherren, wenn ein geänderter Grunderwerbssteuerbescheid des Finanzamts kommt. Dies geschieht insbesondere, wenn die Finanzbehörden nicht nur den Kaufpreis des Grundstücks bei der Bemessung der Steuer herangezogen haben, sondern auch die Kosten der Bauleistungen für die Errichtung des Hauses.

Dieser erhöhte Steuerbescheid hat für den Bauherrn aber einen anderen erheblichen finanziellen Vorteil, auf den das Brandenburgische Oberlandesgericht in seinem aktuellen Urteil vom 10.10.2024 hingewiesen hat: Er kann vom Bauunternehmer die Mehrwertsteuer auf die Bauleistungen zurückverlangen. So hat im Übrigen auch jüngst das LG Oldenburg erstinstanzlich in einem Urteil vom 30.09.2024 in einem vergleichbaren Verfahren entschieden.

Welche Fälle sind betroffen?

Der Grundstückskaufvertrag und der Bauvertrag zur Errichtung des Hauses werden häufig in zwei unterschiedlichen Verträgen geschlossen. Wird dabei der Bauvertrag vor dem Grundstücksvertrag geschlossen, also bevor der Bauherr überhaupt ein Grundstück hat, gehen die Finanzbehörden von einem einheitlichen Vertragswerk aus, da beide Verträge quasi aus einer Hand kommen (die Reihenfolge kann aber auch andersherum sein: erst Grundstück, dann Bauvertrag). Dies gilt sogar dann, wenn der Verkäufer des Grundstücks und der Bauunternehmer verschiedene juristische Personen sind.

Rechtliche Folge

Die höhere Bemessung der Grunderwerbssteuer wirkt sich allerdings positiv für die Bauherren auf die Umsatzsteuer bzgl. der Bauleistungen aus. Denn nach § 4 Nr.9a Umsatzsteuergesetz sind alle Grundstücksumsätze steuerbefreit. Werden demnach die Bauleistungen bei der Grunderwerbssteuer berücksichtigt, fällt auf sie keine Umsatzsteuer an.

Rückforderung der Mehrwertsteuer

In der Praxis sind zum Zeitpunkt der geänderten Grunderwerbssteuer die Bauleistungen inklusive Mehrwertsteuer schon im Wesentlichen an den Bauunternehmer bezahlt. Der Bauherr kann diese Mehrwertsteuer vom Bauunternehmer zurückfordern, wenn

– Die Mehrwertsteuer im Bauvertrag und den Rechnungen ausgewiesen war (Nettopreisvereinbarung)

– Der Bauunternehmer kann sich dann nicht darauf berufen, dass er die Mehrwertsteuer bereits an die Finanzbehörden abgeführt hat und die Beträge bei ihm nicht mehr vorhanden sind.

Beispielrechnung:

100.000,- € Grundstückskaufpreis
5.000,- € Grunderwerbsteuer (z.B. 5 % in Niedersachsen)
476.000,- € Bauleistungen (brutto, inkl. 76.000,- € Mehrwertsteuer)
581.000,- € eingeplante Gesamtkosten

Finanzamt nimmt einheitliches Vertragswerk an
28.800,- € Grunderwerbsteuer auf Grundstück zzgl. Bauleistungen (geänderte Bemessungsgrundlage sind 576.000,- €)
604.800,- € Gesamtkosten durch geänderte Grunderwerbsteuer
23.800,- € Differenz zu den eingeplanten Gesamtkosten

Rückforderung Mehrwertsteuer vom Bauunternehmer
76.000,- € Mehrwertsteuer (Rückforderungsbetrag)
23.800,- € erhöhter Grunderwerbsteuerbetrag
528.800,- € Gesamtkosten nach Rückforderung Mehrwertsteuer
52.200,- € Vorteil gegenüber den eingeplanten Gesamtkosten für den Bauherrn!

Achtung: Ansprüche rechtzeitig geltend machen!

Auch der Rückforderungsanspruch der Mehrwertsteuer verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat klargestellt, dass die Frist mit der Kenntnis des Bauherrn vom geänderten Grunderwerbssteuerbescheid beginnt.  

Ein Beispiel: Hat er den geänderten Bescheid am 14.03.2021 erhalten, verjähren seine Ansprüche auf Rückzahlung zum 31.12.2024. Dann müsste er noch in diesem Jahr reagieren und die Verjährung unterbrechen oder hemmen, beispielsweise durch eine Klage.

Wenn Sie also einen geänderten Grunderwerbssteuerbescheid 2021 erhalten haben, müssen Sie noch 2024 handeln. Lassen Sie ihren Grundstückskaufvertrag und den Bauvertrag durch einen Anwalt prüfen, ob ein Rückzahlungsanspruch der gezahlten Mehrwertsteuer besteht.

Ihr Ansprechpartner für eine kostenlose Erstberatung ist RA Jens Grützmacher

Forward-Deal mit Kaufpreis ca. 50 Millionen € – Beratung des Verkäufers durch Dr. Lange//Wittum

Rechtsanwalt Maximilian Wittum aus der Kanzlei Dr. Lange//Wittum hat den Projektentwickler bei der Transaktion eines Teils des Quartiers „Leineauen“ in Hannover mit einem Volumen von ca. 50 Millionen € im Wege eines Forward-Deals beraten. Darüber berichteten u.a. verschiedene Fachpublikationen:

Erfolgreiche Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 : 2015

Seit dem 04.08.2020 ist das Managementsystem unserer Kanzlei mit dem Geltungsbereich

Anwaltliches und notarielles Dienstleistungs- und Kanzleimanagement

gemäß DIN EN ISO 9001 : 2015 zertifiziert.

Wir danken allen Beteiligten, insbesondere unseren Mitarbeiter/innen, für ihren außerordentlichen Einsatz und ihr herausragendes Engagement. Mit dieser Zertifizierung haben wir die Bestätigung erhalten, dass unser in langjähriger Arbeit aufgebautes Dienstleistungs- und Kanzleimanagement im anwaltlichen und notariellen Bereich den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 : 2015 entspricht.

Unser Qualitätsanspruch, sowohl im anwaltlichen als auch im notariellen Bereich ist es, unsere Kanzleiabläufe so zu strukturieren, dass den Ansprüchen unserer Mandanten bestmöglich entsprochen wird und Fehlerquellen in der Bearbeitung weitestgehend ausgeschlossen werden. Damit soll im Regelfall ein erfolgreiches Mandat geführt und ein zufriedener Mandant gewonnen und gehalten werden. Immer unserem Motto verpflichtet:

Wittum // Partner – Wegweisend

Notarbestellung von Rechtsanwalt Maximilian Wittum

Die Kanzlei Wittum & Partner, Obernkirchen freut sich mitzuteilen, dass Rechtsanwalt Maximilian Wittum durch die Präsidentin des Oberlandesgerichtes Celle mit Bestallungsurkunde vom 01.04.2020 zum Notar bestellt wurde.

Nachdem Herr Rechtsanwalt Friedbert Wittum mit Erreichen der Altersgrenze im November 2018 als seinerzeit letzter noch amtierender Notar in Obernkirchen aus dem Notaramt ausgeschieden war, gab es keinen Notar mit Amtssitz in Obernkirchen mehr.

Mit Rechtsanwalt und Notar Maximilian Wittum gibt es wieder einen Notar mit Amtssitz in Obernkirchen.

Rechtsanwalt und Notar Maximilian Wittum kann im Notarbereich auf ein eingespieltes Team an erfahrenen Mitarbeiterinnen, einen erheblichen Fundus an elektronischen Vertragsmustern und die jahrzehntelange anwaltliche und notarielle Erfahrung von Rechtsanwalt Friedbert Wittum, insbesondere im Erbrecht und Vorsorgerecht, zurückgreifen.

Rechtsanwalt und Notar Wittum hat durch seine anwaltliche Erfahrung als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht einen besonderen Bezug zum Immobilienrecht. Seine beruflichen Erfahrungen reichen von der Begleitung eines „normalen“ Kaufvertrages eines Hausgrundstückes über die Gestaltung von Bauträgerverträgen bis hin zur regelmäßigen Begleitung von Immobilientransaktionen im Multi-Millionen-Euro Bereich.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Auch hier kann Rechtsanwalt und Notar Wittum auf langjährige anwaltliche Beratung und Begleitung bei Unternehmensgründungen und Umstrukturierungen zurückblicken.

In diesen Bereichen – Immobilienrecht, Erbrecht, Vorsorgerecht und Gesellschaftsrecht – wird sich voraussichtlich der Schwerpunkt seiner notariellen Tätigkeit einpendeln.

Daneben steht Rechtsanwalt und Notar Maximilian Wittum aber auch in allen anderen notariellen Bereichen für Rechtssuchende gerne zur Verfügung.

Wenn Sie weitere Fragen zu unseren notariellen Leistungen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Notarsachbearbeiterin Frau Ivonne Schulze unter 05724/965-15.

Ihre Kanzlei Wittum & Partner

Unser Kanzleiflitzer hat seine neuen Kleider an…

Heute konnten wir unseren Kanzleiflitzer mit seiner neuen Beklebung in Empfang nehmen.

Wir bei Wittum & Partner sind alle ganz begeistert von dem putzigen kleinen Kerlchen.

Nach einer ersten Nutzungsphase können wir auch konstatieren, dass ein Elektroauto im Nahverkehr völlig ausreichend ist.

Allzeit sichere Fahrt!

Corona Krise

Unsere Mitarbeiter sind (fast) wie gewohnt für Sie erreichbar.

Aus aktuellem Anlass, insbesondere zum Schutz der vulnerablen Teile unserer Bevölkerung, bieten wir Besprechungstermine in der Kanzlei im Moment allerdings nur im absolut erforderlichen Umfang an.

Im notariellen Bereich erbringt Notar Maximilian Wittum zusammen mit seinem Team die notariellen Dienstleistungen (Beratungen, Beurkundungen und Beglaubigungen) unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen in vollem Umfang.

Bitte beachten Sie bei persönlichen Terminen die aktuellen Schutzmaßnahmen:

  • Abstand halten
  • Hände desinfizieren
  • medizinische Schutzmaske oder FFP2 Maske

Wir können (fas) alle unsere Leistungen unproblematisch auch per Telefon und Videokonferenz (Beratungen, Vorbesprechungen) sowie E-Mail, Fax, beA und Post (Kommunikation) erbringen.

Wir sind also in vollem Umfang einsatzfähig.

Bleiben Sie gesund und nutzen Sie die Zeit sinnvoll!

Ihr Anwaltshaus in Schaumburg

Unser neuer elektrischer Kanzleiflitzer ist da!

Kanzleiflitzer

Wir freuen uns über unseren niegelnagelneuen Kanzleiflitzer.

Entschieden haben wir uns für einen e-Up des Modelljahres 2020 von Volkswagen, also ein Elektrofahrzeug.

Die Entscheidung für ein Elektroauto haben wir auch getroffen, um – neben unseren juristischen Aktivitäten – einen kleinen Teil zur Aufarbeitung des Abgasskandals beizutragen.

Getreu unserem themenbezogenen Motto für den kleinen Flitzer

Mit uns sauber durch den Gesetzesdschungel

sind unsere Mitarbeiter nun „lokal emissionsfrei“ in der Region unterwegs.

Ein erster, kleiner Schritt auf unserem Weg zu einem nachhaltigen und verantwortungsbewussten Umgang mit unserem Planeten.

Doch wie sagte schon Konfuzius (vielleicht auch nur ein chinesisches Sprichwort aus (vor-) konfuzianischer Zeit):
Auch die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Genieße ihn – schon auf dem zweiten wirst du straucheln!

Neil Armstrongs Worte bei der Mondlandung sind auch irgendwie passend:
That’s one small step for man … one giant leap for mankind

Genug zitiert, wir surren los.

In diesem Sinne, bleiben Sie sauber!